Service

CARpediem Fuhrparkmanagement

Die Haupttätigkeit unserer Gesellschaft besteht in der Langzeitvermietung von PKW’s an Unternehmen und Privatpersonen im europäischen Ausland. Hierbei handelt es sich genauer spezifiziert um Finanzierungsleasing gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr.10 KWG.

Durch die langjährig angeeigneten Erfahrungen können wir unseren Kunden ein Gesamtpaket von Leistungen rund um das Thema betriebliche und private Mobilität zur Verfügung stellen.

 

Der Service von CARpediem beinhaltet:

  • Ankauf Ihres Gebrauchtwagens
  • Auswahl und Konfiguration Ihres Wunschfahrzeuges (alle Fahrzeugmarken)
  • Bewertung verschiedener Händlerangebote
  • Gemeinsame Abstimmung der Mietkonditionen (Mietdauer, Anzahlung, KM-Laufleistung, Restwert, Versicherungsdeckung usw.)
  • Terminbestellung und Auslieferung des Mietfahrzeuges, vorzugsweise beim Vertragshändler in unserer Umgebung

 

Vorteile der CARpediem-Langzeitmiete:

Ähnlich wie ein „Operating Leasing“ ist unsere Langzeitmiete eine Finanzierungsform, welche Ihre Liquidität schont und die Kosten für Ihren Fuhrpark transparent und risikofrei gestaltet.

Alle Mietfahrzeuge sind unser Eigentum und für die gesamte Dauer der Langzeitmiete auf unser Unternehmen in Deutschland zugelassen. Bei Vertragsunterzeichnung können Sie uns Ihr Wunschkennzeichen mitteilen, welches wir gerne bei unserer Zulassungsstelle kostenlos für Sie reservieren.

Durch die Zusammenarbeit mit einem der renommiertesten Versicherungsbrokern Deutschlands garantieren wir Ihnen die bestmögliche Schadensdeckung. Im Schadensfall übernehmen wir sämtliche Administration und eventuell notwendige Zwischenfinanzierungen.

Durch die Einführung der neuen Europäischen Richtlinie RL Nr. 2008/8/EG am 01.01.2010 verlagert sich der Leistungsort unserer Dienstleistung zum ausländischen Unternehmer (B2B).

Alle Mietkosten verstehen sich dadurch netto deutscher Mwst. und werden auch netto bezahlt. Unsere Business-Kunden müssen auf die vereinbarten Mietkosten im jeweiligen europäischen Mitgliedsland die entsprechende Mwst. entrichten bzw. können diese durch die für Ihre Tätigkeitssparte vorgesehene Mwst.-Abzugsfähigkeit mit ihrem Finanzamt ausgleichen.

Für unsere Privatkunden (B2C) ändert sich durch die neue Europäische Richtlinie ab 01.01.2013 ebenfalls der Leistungsort zum Leistungsempfänger. Sie entrichten die im Empfängerland vorgesehene Mwst. an unser Unternehmen, wir leiten diese an den jeweiligen EU-Staat weiter. Privatkunden sind von jeglichen innergemeinschaftlichen Meldungen befreit.

Gerne stehen wir und unser Steuerberatungsteam all unseren Kunden mit fachlicher Kompetenz zur Verfügung.